Seit 1978 haben wir auch bundesweit über 1000 zufriedene Kunden. Dabei ist der Privatkunde bei uns in allen Belangen bestens aufgehoben. Wir begleiten Sie von der Planung Ihrer Garage bis zur Bauabnahme durch die Baubehörde. Desweiteren haben wir auch diverse Großprojekte. Dabei unterstützen wir Sie mit einer umfassenden und fachlich kompetenten Beratung.
Ihre Fertiggarage wird schnell aufgestellt und montiert, meist in unter einer Stunde, da die Fertiggarage ein einteiliger Baukörper ist, der im Ganzen bewegt werden kann.
Damit die Aufstellung reibungslos vonstatten gehen kann, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Zufahrt muss befestigt, geschottert und verdichtet sein.
- Die Zufahrt muss frei von störenden Gegenständen sein.
- Es dürfen sich keine Zisterne oder ähnliche Objekte in der Zufahrt befinden.
Weitere Faktoren werden im Vorfeld bei der Planung beurteilt und wir kümmern uns bei Bedarf um die Durchführung entsprechender Maßnahmen, um Ihre Garage erfolgreich aufzustellen:
- Ob ein Autokran benötigt wird, hängt von der Baustellensituation ab .
- Pflasterungen sollten vor Beschädigungen durch die Belastung gesichert sein.
- Gegebenenfalls ist eine Straßensperre oder Halteverbot nötig. Im kleinen Rahmen muss dieses durch den oder die Auftraggeber*in im Vorfeld organisiert werden.
- Eine Transportbegleitung und -genehmigung ist ab einer Garagenbreite von 3 m notwendig.
Sprechen Sie uns gerne an und wir kümmern uns zusammen mit unseren Lieferant*innen um die fachgerechte Aufstellung Ihrer Garage
Bei dem Bau einer Garage oder der Aufstellung einer Fertiggarage unterscheidet man zwischen zwei Verfahren bezüglich der Genehmigung:
1. Verfahrensfreie Baumaßnahmen
Die Voraussetzungen für verfahrensfreie Baumaßnahmen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Für Niedersachen gilt z.B. ein verfahrensfreie Baumaßnahme für „bis zu zwei Garagen, auch mit Abstellraum, mit jeweils nicht mehr als 30 m² Grundfläche auf einem Baugrundstück sowie deren Zufahrten, außer im Außenbereich, Garagen mit notwendigen Einstellplätzen jedoch nur, wenn die Errichtung oder Änderung der Einstellplätze genehmigt oder nach § 62 genehmigungsfrei ist“ (Niedersächsische Bauordnung (NBauO)). Es wird außerdem keine Bauanzeige benötigt.
In Bremen gelten „Garagen, einschließlich überdachter Stellplätze, die keine notwendigen Stellplätze enthalten, mit einer mittleren Wandhöhe nach § 6 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 bis zu 3 m und einer Bruttogrundfläche bis zu insgesamt 50 m² je Baugrundstück, außer im Außenbereich“ (Bremische Landesbauordnung vom 4. September 2018) als verfahrensfreies Bauvorhaben.
2. Genehmigungspflichtige Bauverfahren
Ist Ihr Bauvorhaben für Ihre Garage in Ihrem Bundesland oder Ihrer Gemeinde nicht verfahrensfrei, so reicht in der Regel ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren aus. Die Bauvorlage muss von einer bauvorlageberechtigten Person (z.B. Architekt*in) unterschrieben werden. Wir begleiten oder übernehmen den Prozess für Sie, so wie Sie es sich wünschen.
Das Fundament ist für jedes Bauwerk elementar, weil das Gewicht des Bauwerks und die zusätzlich auftretenden Kräfte durch Wind und Schnee zuverlässig in das Fundament und den Untergrund abgeleitet werden.
Da eine Fertiggarage aus Beton inklusive des Betonbodens hergestellt wird, reichen in der Regel Streifenfundamente aus. Dafür werden Fundamentgräben entsprechend der Lage der Garage und des Plans ausgehoben und eine Schalung eingesetzt. In diese Schalung wird eine Bewehrung gemäß des Fundamentplans ausgelegt und mit Beton ausgegossen. Die Schalung wird nach dem Aushärten des Betons entfernt und der entstehende Freiraum mit Mutterboden ausgefüllt.
Für eine einzelne Betongarage reichen in der Regel zwei Fundamentstreifen aus. Bei einer eingebauten Tür wird ein drittes Fundament unter der Tür benötigt.
Zusätzlich zu der Aufstellung und zu den Bauvorlagen und dem Bauantrag kümmern wir uns fachgerecht um die Fundamente für Ihre Garage. Sprechen Sie uns gerne an, wir freuen uns auf Sie!