Bauantrag und Bauvorlagen für deine Garage

Bei dem Bau einer Garage oder der Aufstellung einer Fertiggarage unterscheidet man zwischen zwei Verfahren bezüglich der Genehmigung:

1. Verfahrensfreie Baumaßnahmen

Die Voraussetzungen für verfahrensfreie Baumaßnahmen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Für Niedersachen gilt z.B. ein verfahrensfreie Baumaßnahme für „bis zu zwei Garagen, auch mit Abstellraum, mit jeweils nicht mehr als 30 m2 Grundfläche auf einem Baugrundstück sowie deren Zufahrten, außer im Außenbereich, Garagen mit notwendigen Einstellplätzen jedoch nur, wenn die Errichtung oder Änderung der Einstellplätze genehmigt oder nach § 62 genehmigungsfrei ist“ (Niedersächsische Bauordnung (NBauO)).

In Bremen gelten „Garagen, einschließlich überdachter Stellplätze, die keine notwendigen Stellplätze enthalten, mit einer mittleren Wandhöhe nach § 6 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 bis zu 3 m und einer Bruttogrundfläche bis zu insgesamt 50 m² je Baugrundstück, außer im Außenbereich,“ (Bremische Landesbauordnung vom 18. Oktober 2022) als verfahrensfreies Bauvorhaben.

Es empfiehlt sich aber zusätzlich die Bebauungspläne zu prüfen und auch das zuständige Bauamt zu kontaktieren. Diese sind oft auskunftsfreudig und helfen bei einer ersten Einordnung. Eine pauschale Aussage ist nicht immer möglich und die hier aufgeführten Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung.

2. Genehmigungspflichtige Bauverfahren

Ist dein Bauvorhaben für deine Garage in deinem Bundesland oder deiner Gemeinde nicht verfahrensfrei, so reicht in der Regel ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren aus. Die Bauvorlage muss von einer bauvorlageberechtigten Person (z.B. Architekt) erstellt und unterschrieben werden.

Wir begleiten oder übernehmen den Prozess gerne für dich.